Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH – “Right Place, Right Time” von Olly Murs

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum “Right Place, Right Time” von dem Künstler Olly Murs ab.

Inhalt des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, der Adressat habe das Album “Right Place, Right Time” des britischen Pop-Sängers Olly Murs innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber gem. § 19 a UrhG allein der Rechteinhaberin, vorliegend also der Sony Music Entertainment Germany GmbH, zu. Soweit diese keine Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben hat, erfolgt diese widerrechtlich.

Was möchte die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von dem Abgemahnten dreierlei:

  • die dauerhafte Löschung des Musikwerks “Right Place, Right Time” von Olly Murs,
  • die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist und
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Handlungen zu tätigen, die Ihnen gegebenenfalls Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Sie sollten es also vermeiden Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder den pauschalen Geldbetrag zu entrichten. Vielmehr ist Ihnen zu raten einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Teilweise besteht der ganze Anspruch nicht oder zumindest nicht in der geforderten Höhe. Außerdem muss ermittelt werden, ob eine Haftung in Ihrem Fall begründet ist. Das ist nur zu bejahen, soweit Sie als Anschlussinhaber selbst Täter der begangene Urheberrechtsverletzung waren oder es versäumt haben Ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten gegenüber Dritten, welche den Internetanschluss mitnutzen, nachzukommen. Was in Ihrem Fall in Betracht kommt, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern bedarf einer juristischen Einzelfallprüfung.

Zudem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung von Ihrem Rechtsanwalt abändern lassen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig Klauseln, die viel zu weitgehend sind und somit nachteilig. Zum Beispiel stellt sie ein Schuldanerkenntnis dar, welches in einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie als Beweismittel eingesetzt werden könnte. Außerdem bindet die mitgeschickte Unterlassungserklärung den Abgemahnten an die Erklärung über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren. Aufgrund dieser Nachteile, sollten Sie die Unterlassungserklärung also nicht ohne Modifizierung unterschreiben. Es ist jedoch auch keine Lösung, auf eine Unterlassungserklärung zu verzichten. Nur wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, können Sie der Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens entgehen.

Kontaktieren Sie uns!

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums “Right Place, Right Time” des Künstlers Olly Murs erreicht hat, melden Sie sich bei uns. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und ist aufgrund von Pauschaltarife in der Lage ihre Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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