Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH – “Ritter Rost”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber im Auftrag der Universum Film GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Ritter Rost” ab.

Was ist Inhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer?

Dem abgemahnten Internetanschlussinhaber wird von Waldorf Frommer in dem Schreiben vorgeworfen, den Kinderanimationsfilm “Ritter Rost” in einem Filesharing-Netzwerk widerrechtlich anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass durch das Downloaden einer Datei in einem solchen Netzwerk automatisch die Dateien von dem eigenen Rechner den anderen Usern zum Herunterladen angeboten werden.

Wie bei Abmahnungen im Bereich des Filesharings üblich, wird auch vorliegend von dem Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films “Ritter Rost” erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und weder die Unterlassungserklärung unterschreiben noch den Vergleichsbetrag entrichten. Vielmehr sollten Sie die Forderungen von einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt innerhalb der gesetzten Frist überprüfen lassen. Des Weiteren ist von einer Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite abzuraten.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Wie schon erwähnt, raten wir von der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ab. Es ist jedoch auch keine Lösung, gar keine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie ansonsten der Gefahr ausgesetzt sind, dass gegen Sie ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, welches sehr kostspielig werden kann. Deshalb sollten Sie die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern (“modifizieren”) und sich auf die notwendigen Angaben beschränken. Bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung sind stets die gesetzlichen Anforderungen zu beachten, weshalb es empfehlenswert ist, juristischen Rat einzuholen. Wir raten Ihnen davon ab, die in Internetforen vorhandenen Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zu verwenden, da diese oftmals von Laien erstellt wurden und nicht die notwendige Gewähr dafür bieten können, dass die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann eine Unterlassungserklärung vor dem Gericht juristisch wertlos machen.

Hafte ich als Elternteil für mein Kind?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Gegen ihn besteht die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, sofern Sie nachweisen können, dass nicht Sie, sondern ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte. Aber wie ist die rechtliche Lage, wenn Ihr minderjähriges Kind den Animationsfilm ohne Ihr Wissen heruntergeladen hat? In einem solchen Fall, ist von Ihnen nachzuweisen, dass Sie Ihr Kind belehrt haben und ihm illegale Tauschbörsen-Aktivitäten verboten haben. Eine dauerhafte Überwachung wird jedoch von den Eltern nicht verlangt.

Gerne überprüfen wir Ihren persönlichen Einzelfall und zeigen Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten auf. Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.