Abmahnung durch die Rechtsanwälte Fareds iAv. Malibu Media LLC – “A Perfect Match Dillion Harper”

Im Auftrag der Malibu Media LLC mahnen die Rechtsanwälte Fareds Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “A Perfect Match – Dillion Harper” ab.

In dem Schreiben wird den ermittelten Anschlussinhabern vorgeworfen die Rechte der Malibu Media LLC an dem Film “A Perfect Match – Dillion Harper” verletzt zu haben. Diese Verletzung sei dadurch entstanden, dass der Abgemahnte den Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung anderen Nutzern über Online-Tauschbörsen (p2p) zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht habe. Daher werden die Betroffenen, wie für derartige Filesharing-Abmahnungen üblich, von den Rechtsanwälten Fareds aufgefordert innerhalb einer festgesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,00 Euro zu zahlen, der sowohl den Schadensersatz als auch den Ersatz der Anwaltskosten beinhaltet.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film “A Perfect Match – Dillion Harper” erhalten haben, sollten sie erst einmal Ruhe bewahren und keine überstürzten Handlungen vornehmen. Abzuraten ist insbesondere von einer voreiligen Abgabe der meist beigefügten vorformulierte Unterlassungserklärung. Auch sollte der geforderte Betrag in Höhe von 735,00 Euro nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung gezahlt werden.

Denn regelmäßig wird der ermittelte Anschlussinhaber pauschal in die Haftung genommen. Eine Haftung wird jedoch nur begründet, sofern der Adressat der Abmahnung als Täter oder als sogenannter Störer die Verletzungshandlung selbstverantwortlich begangen hat. Die Vermutung der Täterhaftung kann jedoch unter Umständen schon dann widerlegt werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Zwar käme dann noch die Störerhaftung in Betracht, diese entfällt jedoch bereits dann, sofern er Anschlussinhaber die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt hat.

Inwiefern bei Ihrem konkreten Fall ein vollständiger Haftungsausschluss in Frage kommt, hängt von Ihrem Einzelfall und den damit verbundenen Umständen ab. Insbesondere sollte regelmäßig jedoch der Mittelpunkt einer Verteidigung sein, die Forderungen der Rechtsanwälte Fareds abzuwehren. Durch eine voreilige Zahlung des geforderten Geldbetrages oder eine unüberlegte Unterzeichnung der beigefügten Erklärung gibt es in der Regel kaum noch eine Möglichkeit dieses Verteidigungsziel zu erreichen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgegeben?

In der Regel ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, selbst wenn Sie sich die Abmahnung nicht erklären können. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, welche mit weiteren Kosten verbunden wären. Die meist beigefügten Formulierungsvorschläge der abmahnenden Partei sollten jedoch nicht unterzeichnet werden. Regelmäßig sind diese für Sie nachteilig, da die Erklärung meist ein Anerkenntnis der Forderung enthält und Sie über einen Zeitraum von 30 Jahren bindet.

Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch raten wir davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Wir vertreten erfolgreich seit Jahren Mandanten, die uns wegen der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen aufsuchen. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 für ein kostenloses Erstgespräch an, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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