Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Constantin Film Verleih GmbH – “Freelancers”

Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Constantin Film Verleih GmbH beauftragt, die durch die Ermittlungsfirma ipoque GmbH angeblich festgestellten Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Freelancers” abzumahnen.

Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Schreiben wird den Adressaten vorgeworfen den Film “Freelancers” mit Robert De Niro über ihren Internetanschluss auf einer Tauschbörse zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer macht daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft geltend, welche dieser aufgrund des illegalen Filesharing entstanden seien. Der Betroffene wird aufgefordert innerhalb einer gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben so wie einen Geldbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Grundsätzlich ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Ein möglicher Ansatzpunkt könnte darin liegen, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler unterlaufen sind, oder auch, dass meist lediglich nachgewiesen werden kann, über welche dynamische IP-Adresse eine Datei verbreitet wurde. Wer die angebliche Rechtsverletzung konkret begangen hat kann regelmäßig auch nicht durch ein Ermittlungsunternehmen festgestellt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass oftmals gar nicht der Anschlussinhaber sondern Dritte für das jeweilig abgemahnte Verhalten verantwortlich sind. Besteht jedoch beweissicher eine ernsthafte Möglichkeit, dass der Anschlussinhaber nicht als Täter die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sondern ein selbstverantwortlicher Dritter, so ist eine pauschale Haftung des Inhabers abzulehnen. Möglich wäre dann allenfalls noch eine Störerhaftung. Diese entfällt jedoch ebenfalls, sofern der Abgemahnte seine Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten hat. Auch wäre der Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung in der gesetzten Frist reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer voreiligen Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist und für Sie nachteilige Klauseln enthalten kann. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann die Erklärung zu Ihren Gunsten abändern.

Insbesondere sollte regelmäßig der Mittelpunkt einer Verteidigung sein, die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer abzuwehren. Durch eine voreilige Zahlung des geforderten Geldbetrages oder eine unüberlegte Unterzeichnung der beigefügten Erklärung gibt es in der Regel kaum noch eine Möglichkeit dieses Verteidigungsziel zu erreichen.

In dem Fall, dass auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film “Freelancers” erhalten haben, bietet unser Team von Abmahnhelfer.de Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 –  866 22 66 an. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

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