Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Lone Survivor“

Die Universum Film GmbH mahnt derzeit durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der US Kinohit mit Mark Wahlberg „Lone Survivor“. Den Betroffenen wird vorgeworfen das Action-Drama „Lone Survivor“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen der Universum Film GmbH den betroffenen Anschlussinhaber auf –wie bei FIlesharing-abmahnungen üblich- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch diese verpflichtet sich der Abgemahnte zukünftig die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen und auch zu beheben. Des weiteren ist in dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer die Aufforderung enthalten einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen, der sowohl die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatzbetrag beinhalte. Durch die Zahlung sähe dann die abmahnende Partei ihre Ansprüche als abgegolten an.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Vermeiden Sie eine Kontaktabnahme mit der Gegenseite. Bleiben Sie ruhig und wenden Sie sich an einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Insbesondere wird dieser das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian nachkommen. Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen eines Urheberrechtsverstoßes an „Lone Survivor“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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