Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „StreetDance Kids – Gemeinsam sind wir Stars“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload die Komödie von Ben Gregor „StreetDance Kids“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universum Film GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Insbesondere sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Bewahren Sie Ruher und vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt, welcher ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und die Forderungen rechtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen.

Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat. Wobei jedoch insbesondere bezüglich volljährigen Familienmitgliedern diese Pflichten stark eingegrenzt wurden. Den grundsätzlich besteht eben keine Pflicht der Eltern ihre Kinder zu permanent zu überwachen.

In jedem Fall lohnt sich die Untersuchung des Einzelfalles.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Filmkomödie „StreetDance Kids“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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