Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Mein Junggesellenabschied“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Rechtsinhaberin der Komödie „Mein Junggesellenabschied“ Anschlussinhaber ab. Durch einen widerrechtlichen Upload der Komödie „Mein Junggesellenabschied“ auf einer Online Tauschbörse habe der Abgemahnte die Rechte der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer verletzt. Gegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro sei die Angelegenheit jedoch außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.

Was tue ich bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen „Mein Junggesellenabschied“?

Auch wenn oftmals das Angebot die Angelegenheit gegen die Forderungen zu erledigen sehr verlockend klingt, sollten Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mein Junggesellenabschied“ keine voreiligen Handlungen unternehmen. Suchen Sie vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt und lassen Sie diese die Rechtmäßigkeit der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Komödie „Mein Junggesellenabschied“ überprüfen.

Das einfache Ignorieren der Abmahnung ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mein Junggesellenabschied“ ist jedoch auch nicht empfehlenswert , dadurch laufen Sie Gefahr, dass gegen sie ein mit weiteren Kosten verbundenes einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt wird. Achten Sie insbesondere darauf, die meist beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung zu unterzeichnen. Fehler bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung können weitreichende Folgen haben. So kann diese unter Umständen ein Anerkenntnis aller Forderungen der Gegenseite enthalten. Auch ist oftmals eine sehr hohe Vertragsstrafen darin festgelegt, die bei einer erneuten Zuwiderhandlung anfällt. Da aber eine Unterlassungserklärung ein Leben lang wirksam ist, können gerade überhöhte Vertragsstrafen bis weit in die Zukunft den Abgemahnten benachteiligen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Es ist keine Lösung den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung. Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung der Filmkomödie „Mein Junggesellenabschied“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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