Abmahnung durch Waldorf Frommer für Universum Film GmbH – „Ridick-Überleben ist seine Rache“

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist von der Universum Film GmbH beauftragt worden Urheberrechtsverletzungen an dem Science Fiction Film „Ridick-Überleben ist seine Rache“ zu verfolgen.

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den abgemahnten Internetanschlussinhabern vorgeworfen den Film „Ridick-Überleben ist seine Rache“ über seinen Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse wie bitTorrent oder eMule anderen Nutzern diesen unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen der Universum Film GmbH weiterhin den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, welcher sowohl Schadensersatz als auch die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten beinhaltet.

Regelmäßig können sich die Abgemahnten den Vorwurf des widerrechtlichen Anbietens nicht erklären. Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen aber zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechteverletzung des Filmes „Ridick-Überleben ist seine Rache“ in ihrem Briefkasten vorgefunden haben sollten Sie diese unbedingt ernstnehmen und einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufsuchen und folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Meiden Sie auf jeden Fall unüberlegte übereilte Handlungen, da Sie sich so ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition erheblich verschlechtern könnten. Eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer lediglich zu ignorieren ist ebenfalls nicht empfehlenswert. Anderenfalls laufen Sie Gefahr mit weiteren rechtlichen kostspieligen Schritten konfrontiert zu werden. Um dieser Gefahr erfolgreich entgegen zutreten sollte unter Umständen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zu beachten ist jedoch, dass nicht die für Sie nachteilige beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer abgegeben werden sollte. Dieser ist regelmäßig viel zu weitgehend und sollte vorerst von einem fachkundigen Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abgeändert („modifiziert“) werden.

Zahlen Sie auch den von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Geldbetrag. Eine nachträgliche Verhandlung über den Betrag ist anderenfalls nicht mehr möglich. Suchen Sie vorher einen Rechtsanwalt auf, welcher Ihnen dann mögliche Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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