Abmahnung durch Fareds für Malibu Media LLC wegen „Unforgettable View Part One“

Die Kanzlei Fareds aus Hamburg mahnt derzeit vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung „Unforgettable View Part One“  im Auftrag der Malibu Media LLC ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird in dem Schreiben der Kanzlei Fareds zu Last gelegt, den Film „Unforgettable View Part One“ Dritten über ein p2p Netzwerk zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung der Kanzlei Fareds ist eine Reaktion auf eine derart begangene Rechtsverletzung des Film „Unforgettable View Part One“. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers Malibu Media LLC zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Die Kanzlei Fareds fordert, wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, im Namen ihrer Mandantschaft folgendes:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie verhalte ich mich richtig, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe?

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

So untersagte das LG München (7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht das Werk “Together at Last” der Malibu Media LLC war, stellt das Urteil jedoch Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Suchen Sie vor übereilten Handlungen einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt, dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen einer Urheberrechtsverletzung des Filmes „Unforgettable View Part One“ erhalten, können Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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