Abmahnung durch Waldorf Frommer für Universum Film – “Stand Up Guys”

Derzeit versenden die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer wieder Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH. Diesmal geht es um vermeintliches illegales Filesharing an dem Film „Stand Up Guys“, an dem die Universum Film GmbH die Rechte besitzt. Von den Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.028,00€ gefordert.

Warum habe ich eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Auch sind der zugrundegelegte Streitwert, nach dem sich die Rechtsanwaltsgebühren bemessen oder der geltend gemachte Schadensersatz in vielen Fällen überhöht und können angegriffen werden. Hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren ist zu beachten, dass diese auch tatsächlich zwischen dem Rechteinhaber und der Kanzlei vereinbart worden sein müsse. Dies gilt nicht bei einer pauschalen oder erfolgsbasierten Vergütung.

Versendet die abmahnende Kanzlei massenhaft inhaltsgleiche Abmahnungen, kann unter Umständen ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen. Hier liegt der Schluss nahe, dass vorwiegend abgemahnt wird, um an den Abmahnkosten zu verdienen. Indiz hierfür ist eine Gebührenteilungsvereinbarung zwischen Rechteinhaber und der beauftragten Kanzlei, welche jedoch schwer nachzuweisen sein wird.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-8662266!

 

 

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