Abmahnung der Kanzlei Fareds iAv. Malibu Media LLC “Leony Up Close and Personal”

Die Kanzlei Fareds versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der Malibu Media LLC wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen.

Um was geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Fareds?

Die Kanzlei Fareds geht derzeit gegen Internetanschlussinhaber vor, denen vorgeworfen wird die Rechte der Malibu Media LLC verletzt zu haben. In dem Schreiben heißt es, dass die Betroffenen den Film X-Art- “Leony Up Close and Personal” auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Dies sei auch beweisbar von einer Ermittlungsfirma festgestellt worden.

Was wird von gefordert?

Die Kanzlei Fareds macht in der Abmahnung für ihre Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, welche der Malibu Media LLC aufgrund der vorgeworfenen Handlung entstanden seien. Daher werden die Abgemahnten aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 700,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Fareds?

Eine Abmahnung der Knazlei Fareds sollten sie unbedingt ernst nehmen. Keinesfalls ist es ratsam diese zu ignorieren andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Auch der geforderte Pauschalbetrag sollte nicht ohne eine vorherige rechtliche Prüfung gezahlt werden.

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

So untersagte das LG München (7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht das Werk “Leony Up Close and Personal” der Malibu Media LLC war, stellt das Urteil jedoch Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Regelmäßig sollte daher Ihr individueller Fall rechtlich überprüft werden, bevor eine Abgabe der Unterlassungserklärung oder eine Zahlung erfolgt.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen des Filmes “Leony Up Close and Personal” erhalten, so rufen Sie uns doch gerne unter der Tel.-Nr. 08008662266 für ein kostenloses Erstgespräch an. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie erreichbar.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören!

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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