Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner iAv. EMI Music Germany GmbH & Co. KG -David Guetta- Play Hard

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sprechen derzeit Abmahnung im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Lied “Play Hard” von David Guetta aus.

Um was geht es bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner?

Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird in dem Schreiben vorgeworfen widerrechtlich die Datei Bravo Hits Vol. 82 über eine Internettauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Die EMI Music Germany GmbH & Co.KG ist Rechteinhabern an dem Album “Nothing But The Beat 2.0” und daher auch an der sich darauf befindenden Tonaufnahmen “Play Hard” des Künstlers David Guetta. Diese Tonaufnhame sei auch auf der Datei Bravo Hits Vol. 82 enthalten.

Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner fordern in ihrem Schreiben die Betroffenen auf eine strafbewehrte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag von 450,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich eine vorbeugende Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist ratsam, wenn Sie mehr als nur die abgemahnte Datei im Internet getauscht haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings – wie hier- sich auf eine Zusammenstellung von Musiktiteln einzelner Interpreten handelt. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

 

Was ist
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