Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Tele München Fernseh GmbH – “On The Road – Unterwegs”

Aktuell werden Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft versendet. Den Adressaten wird vorgeworfen den Film “On The Road – Unterwegs” in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten zu haben.

Was verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer genau?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt die Zahlung eines Geldbetrages der sowohl den Schadensersatz als auch die Rechtsanwaltskosten umfasst und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sofern den Forderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachgekommen wird sei mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen.

Wie kann man darauf reagieren?

Abmahnungen sind auf jeden Fall ernst zu nehmen, jedoch kann es Gründe geben die gegen die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderungen sprechen. Durch die Abgabe der häufig beigefügten Unterlassungserklärungen werden die Abgemahnten nicht selten schlechter gestellt als es notwendig und richtig wäre. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung,die auf das Nötigste beschränkt wird ist in den meisten Fällen ausreichend.

Je nach Ihrer individuellen Situation kann es Gründe geben die gegen eine Haftung sprechen. So kann ein Anschlussinhaber der seinen Aufklärungspflichten nachgekommen ist nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden.

Die Überprüfung einer Abmahnung durch einen Anwalt ist meistens sinnvoll um angemessen und fristgerecht auf ein Abmahnung zu reagieren.

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Was ist
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