Abmahnung durch Waldorf Frommer für „The Vampire Diaries“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München spricht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen Folgen der TV-Serie „The Vampire Diaries“ über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.090,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „The Vampire Diaries“ zugeschickt bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Folgende Handlungsempfehlungen sollten Sie beachten insbesondere um sich gegebenenfalls mögliche Verteidigungsvarianten unnötig zu Nichte zu machen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

5.   Frist bewahren!

Insbesondere wird ihr fachkundiger Rechtsanwalt das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung, welche aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an Folgen der TV- Serie „The Vampire Diaries“ von der Warner Bros. Entertainment GmbH geltend gemacht wurden, zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.090,00 Euro der Kanzlei Waldorf Frommer nachkommen. Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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