Abmahnung durch Waldorf Frommer – „The Originals- The Big Uneasy“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Dramas „The Originals-The Bis Uneasy“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei bietet an die Streitigkeit bezüglich der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Drama „The Originals-The Bis Uneasy“ gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Auch können (zumindest anteilig) Zurückweisungsmöglichkeiten hinsichtlich der unterschiedlichen Haftungsvarianten bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen, die in Ihrem Fall vorliegende Haftungsvariante beurteilen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Fehler bezüglich der abzugebenden Unterlassungserklärung sind die viel weitreichenderen. Regelmäßig wird der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Drama „The Originals-The Bis Uneasy“ eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte keinesfalls ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Meist ist diese für den Abgemahnten nachteilige. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der Warner Bros. Entertainment GmbH gestellten Forderungen enthalten.

Ist es in dem Einzelfall erforderlich eine Unterlassungserklärung abzugeben, sollte die beigefügte Erklärung vorab daher zu ihren Gunsten „modifiziert“

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung demDrama „The Originals-The Bis Uneasy“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 – 200 590 77 77auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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