Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Arrow“

Erneut erreichten uns Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an Folgen der TV- Serie „Arrow“. Unter den neun abgemahnten Folgen befinden sich folgende:

  • Arrow – Birds Of Prey
  • Arrow – Blast Radius
  • Arrow – Blind Spot
  • Arrow – Heir To The Demon

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht im Namen ihrer Mandantschaft Unterlassungs-, Schadensersatz- und Erstattungsansprüche geltend, welche dieser aufgrund von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an den Folgen der TV- Serie „Arrow“ entstanden seien. Die betroffenen abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert , wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bezüglich der geltend gemachten Erstattungsansprüchen wird den Betroffenen Anschlussinhabern angeboten gegen die Zahlung von 1.090,00 Euro und Abgabe einer Unterlassungserklärung die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Haben auch Sie eine Abmahnung im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an den Folgen der TV- Serie „Arrow“ in ihrem Briefkasten vorgefunden, sollten Sie diese unbedingt ernstnehmen. Nehmen Sie keine voreiligen Handlungen vor wie Zahlung, Abgabe einer Erklärung oder aber Kontaktaufnahmen mit der Gegenseite. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der dann für Sie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann und Sie gegebenenfalls auf bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann.

Unter Umständen sollte sogar die Abgabe einer vorbeigenden Unterlassungserklärung nachgedacht wird, da die Abmahnung mehrere Folgen der TV-Serie „Arrow“ betrifft und möglicherweise die Gefahr vor weiteren Abmahnungen besteht, wenn noch weitere Folgen der TV-Serie „Arrow“ widerrechtlich über Online-Tauschbörsen öffentlich zur Verfügung gestellt wurden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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