Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Shameless“

Derzeit mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Shameless“ ab.

Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass der Abgemahnte eine oder mehrere Folgen der US-amerikanische Fernsehserie „Shameless“ mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 519,50 Euro (für eine Folge) zu zahlen und eine Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Eine voreilige Zahlung des geforderten Betrags führt dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger seine Verhandlungsbasis entziehen. Dieser wird regelmäßig das Ziel verfolgen, die Forderung ganz oder zumindest anteilig zurückzuweisen. Durch eine vorschnelle Zahlung, nehmen Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit über die Höhe der Forderung zu verhandeln.

Stattdessen raten wir Ihnen daher – nach Notierung der Frist – einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kann er ermitteln, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr ausschließen können, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Ein solches sollte verhindert werden, da es mit erhöhten Kosten verbunden ist. Nicht empfehlenswert ist jedoch die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung. Diese ist häufig zu weitgehend und kann Klauseln enthalten, die Sie an die Erklärung über 30 Jahre lang binden oder ein Schuldanerkenntnis darstellen. Um solche negativen Punkte zu vermeiden, sollten Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abfassen lassen. Abzuraten ist von der Nutzung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen sind oftmals von Laien verfasst und daher ungenau. Zudem sind sie nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung der Serie „Shameless“ erhalten haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 nutzen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.