Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Gone Girl – Das perfekte Opfer“

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnen Anschlussinhaber wegen Vergehen an den Rechten des Films „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ ab.

Der US-amerikanische Krimi „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ soll innerhalb einer Internet-Tauschbörse, wie eDonkey oder Limewire, von dem Abgemahnten anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden sein. Dies behauptet die Kanzlei Waldorf in Ihrem Schreiben. Der illegale Upload führt dazu, dass das Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht wird, obwohl die dazu notwendige Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers fehlt.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung wird dem Betroffenen auferlegt eine Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag, der sich auf eine Summe von 815,00 Euro beläuft, zu zahlen.

Wie reagiere ich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?

Viele der Betroffenen geraten in Panik, wenn sie eine Abmahnung erhalten. Dadurch neigen sie zu übereilten Handlungen, die dazu führen, dass die Verhandlungsbasis ihres Verteidigers vernichtet wird.

Wir raten Ihnen deshalb, sich zunächst die Frist zu notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Regelmäßiges Ziel wird sein, die Forderung der Zahlung zumindest anteilig zurückzuweisen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr ausräumen können, dass vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt wird. Diese ist mit weiteren Kosten verbunden und sollte deshalb unbedingt verhindert werden.

Sie sollten jedoch auch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne jegliche Abänderung unterschreiben. Meist sind die mitgeschickten Unterlassungserklärungen zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und können Sie deshalb unnötig benachteiligen. Es ist deshalb ratsam eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die genau auf Ihren Fall zugeschnitten und für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Die Vorlagen einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sind nicht zu empfehlen. Sie sind nicht einzelfallgerecht und meist auch von juristischen Laien abgefasst worden. Aus diesem Grund kann es sein, dass sie nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und daher vor Gericht völlig wertlos sein können.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung des Films „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ abgemahnt wurden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 für ein kostenloses Erstgespräch.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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