Waldorf Frommer mahnt ab – „1000 Forms of Fear“ von Sia

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wurde von der Sony Music Entertainment Germany GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Album „1000 Forms of Fear“ von der Sängerin Sia abzumahnen.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut des Abmahnschreibens soll der Betroffene das Musikalbum „1000 Forms of Fear“ der australischen Künstlerin Sia mittels eines p2p-Netzwerks, wie Limewire oder BitTorrent, anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Dadurch wurde das Werk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht. Viele der Betroffenen können sich den Vorwurf nicht erklären. Bei solchen Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Was verlangt Waldorf Frommer?

Aufgrund der Rechtsverletzung werden Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht, sowie ein Unterlassungsanspruch. Dieser ist auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist gerichtet. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich künftig keine Rechtsverletzungen mehr zu begehen. Der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch wird zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 815,00 Euro zusammengefasst.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben und überprüfen, inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Wenn Sie Täter der Rechtsverletzung sind, haften Sie vollumfänglich. Als Störer kommt eine eingeschränkte Haftung in Betracht. Der Störer muss keinen Schadensersatz leisten. Soweit das Vergehen von einem volljährigen Familienmitglied begangen wurde, ist der Störer grundsätzlich sogar von der Haftung befreit.

Zudem kann ein fachkundiger Rechtsanwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt und somit für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Sie sollten davon absehen mit der gegnerischen Partei Kontakt aufzunehmen. Auch nicht telefonisch. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Es ist außerdem möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass ein Vorgehen gegen die Abmahnung sinnlos ist.

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Musikalbums „1000 Forms of Fear“ von Sia erhalten haben, brechen Sie nicht in Panik aus. Das Team von Abmahnhelfer.de steht Ihnen sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 359 486 für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. In einem solchen können Sie uns Ihren Fall schildern und bekommen sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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