Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Constantin Film Verleih GmbH – “Shootout – Keine Gnade”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH. Den Adressaten wird vorgeworfen den Film “Shootout – Keine Gnade” per Filesharing in einem p2p-Netzwerk zum Download angeboten zu haben.

Was wird verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags von 956,- Euro, der die Rechtsanwaltskosten sowie einen Schadensersatz umfasst. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Den Forderungen sollte man nicht ohne eine genau Überprüfung nachkommen. So kann zum Beispiel die Höhe des geforderten Geldbetrags zu hoch sein. Außerdem ist es ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die auf die nötigsten Angaben beschränkt ist. Durch die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärungen werden Sie häufig weiter verpflichtet als es notwendig ist. Eine anwaltliche Beratung ist sehr zu empfehlen, auf jeden Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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