Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Warner Bros. Entertainment GmbH – “42”

Aktuell werden Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen für die Warner Bros. Entertainment GmbH versendet. Den Adressaten wird vorgeworfen den Film “42” illegal über eine Internet-Tauschbörse (p2p-Netzwerk) verbreitet zu haben.

Was verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer genau?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt die Zahlung eines Geldbetrages der sowohl den Schadensersatz als auch die Rechtsanwaltskosten umfasst und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sofern den Forderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachgekommen wird sei mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen.

Wie kann auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Abmahnungen sollten unbedingt ernst genommen werden, es kann jedoch Gründe geben die gegen die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderungen sprechen. Durch die Abgabe einer schon beigefügten Unterlassungserklärung werden die Abgemahnten häufig schlechter gestellt als es notwendig ist. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die auf das Nötigste beschränkt wird ist in den meisten Fällen ausreichend.

Ein Anschlussinhaber der seinen Aufklärungspflichten nachgekommen ist nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden. Je nach Ihrer individuellen Situation kann es Gründe geben, die gegen eine Haftung sprechen.

Die Überprüfung einer Abmahnung durch einen Anwalt ist meistens sinnvoll um angemessen und fristgerecht auf ein Abmahnung zu reagieren.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.

 

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