Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Universum Film GmbH – “Broken City”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Broken City für die Universum Film GmbH. In den Abmahnungen wird den Adressaten vorgeworfen den Film in einer Tauschbörse im Internet anderen zum Download angeboten zu haben.

Was möchte die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags von 956,- Euro, dieser Betrag sollen den Schadensersatz der Universum Film GmbH sowie die Rechtsanwaltskosten umfassen, zudem wird verlangt eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Handeln Sie nicht voreilig!

Zunächst wird der Anschlussinhaber ermittelt womit nicht mit endgültiger Sicherheit festgestellt werden kann ob dieser auch eine vermeintliche Rechtsverletzung zu verantworten hat. Im Einzelfall ist auch die Höhe der geforderten Zahlung nicht verhältnismäßig. Ob und inwieweit jemand für eine Urheberrechtsverletzung haften muss ist stets gesondert festzustellen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Aus diesem Grund ist es auch wichtig die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres abzugeben. Es kann sein, dass sich die Abgemahnten durch diese Unterlassungserklärungen weiter verpflichten als es notwendig ist.  Daher kann es innvoll sein eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sie müssen unbedingt die gesetzten Fristen beachten um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Wir empfehlen für die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung die Beratung in einer auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 0800 – 866 22 66 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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