Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Studiocanal GmbH – „Apparition- Dunkle Erscheinung“

Die Studiocanal GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen des Horror-Films „Apparition- Dunkle Erscheinung“ abmahnen. Den Betroffenen wird vorgeworfen den Film über einen Upload auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund dessen den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung  sowie einen Betrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Auch wenn sich eine Großzahl der Adressaten einer Filesharing-Abmahnung den Vorwurf nicht erklären können, sollte die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Viel mehr sollte bei dem Erhalt einer Abmahnung der Betroffenen Ruhe bewahren und vor Kontaktaufnahme mit der Abmahnenden Partei oder einer übereilten Zahlung ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?          

Gegen den Anschlussinhaber besteht vorerst die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist.  Diese Vermutung kann er jedoch widerlegen, sofern eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter selbstverantwortlich die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist die Vermutung erfolgreich wiederlegt, so kann der Anschlussinhaber als Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden. Kann der Anschlussinhaber weiterhin nachweisen, dass er die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt hat und seinen W-LAN-Anschluss ausreichend gesichert hat so entfällt selbst eine Störerhaftung.

Grundsätzlich waren die Aufsichts- und Kontrollpflichten schon dann erfüllt, sofern der Anschlussinhaber den Mitnutzern des Internetanschlusses insbesondere den eigenen Kindern illegales Filesharing verboten hat. Durch ein jüngst ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofes (I ZR 169/12 BearShare) ist nun die Störerhaftung grundlegend eingeschränkt worden. So haften Anschlussinhaber schon dann nicht mehr für erwachsene Familienmitglieder, sofern kein Anhaltspunkt für einen Missbrauch des Internetanschlusses für illegales Filesharing bestand. Eine bisher verlangte Belehrungs- oder sogar Überwachungspflicht ist nunmehr für volljährige Familienangehörige, nicht mehr für den Ausschluss der Störerhaftung erforderlich.

In jedem Fall lohnt sich eine rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Sollten auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Apparition- Dunkle Erscheinung“ geworden sein, so können Sie uns gerne in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-8662266!

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

 

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