Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – „Homeland“ (Staffel 2, Folge 8)

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Homeland“ (Staffel 2, Folge 8) ab.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Dem Adressaten wird vorgeworfen durch einen rechtswidrigen Upload der US-amerikanischen Serie „Homeland“ (Staffel 2, Folge 8), diese unerlaubt Nutzern in einem p2p-Netzwerk zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Rechteinhaber bzw. Urheber zu. Sofern dieser seine Einwilligung zur öffentlichen Zugänglichmachung nicht erteilt hat, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Aufgrund dieser erfolgten Rechtsverletzung fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen zu begehen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn auch ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung der Serie „Homeland“ (Staffel 2, Folge 8) erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nichts unterschreiben!
  2. Nicht voreilig zahlen!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat, aufsuchen. Dieser kann Ihnen sagen, ob die Höhe der geforderten Zahlung verhältnismäßig ist und prüfen inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften müssen.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Es ist wichtig, dass Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite nicht ohne vorherige Durchsicht eines Rechtsanwalts unterschreiben. Oftmals werden die Abgemahnten durch die mitgeschickte Unterlassungserklärung weiter verpflichtet als es notwendig ist. Sie enthält häufig:

  • ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als  Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann,
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung,
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite und
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Um diese Nachteile zu vermeiden, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abändern lassen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich bei unserem Abmahnhelfer.de Team melden. Wir greifen auf jahrelange Berufserfahrungen im Bereich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an. Unsere Telefonnummer lautet: 030 – 200 590 77 77.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.