Abmahnung durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. Two Guns Distribution LLC – „2 Guns“

Momentan versendet die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Two Guns Distribution LLC Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des US-amerikanischen Films „2 Guns“.

Die Betroffenen sollen den Action-Film anderen Nutzern innerhalb eines p2p-Netzwerks zum Download angeboten haben. Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die FAREDS von dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 835,00 Euro, der die Rechtsanwalts- (235,00 Euro) und Schadensersatzkosten (600,00 Euro) umfasst, und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Handeln Sie nicht voreilig!

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie in keinem Fall vorschnell Handeln. Dadurch könnten Sie sich nur effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Vielmehr sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Oftmals ist die Forderung der Gegenseite überhöht.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie nicht verzichten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wird, welches mit hohen Kosten verbunden ist. Allerdings sollten Sie die Unterlassungserklärung insoweit modifizieren lassen, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Formulierung Ihrer Erklärung. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen sind häufig von Laien verfasst und enthalten daher Ungenauigkeiten. Das Problem ist, dass schon die kleinsten Ungenauigkeiten Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht wertlos machen können.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Gegen diesen streitet auch die tatsächliche Vermutung, dass er der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Häufig ist es aber auch so, dass ein Mitbewohner des Anschlussinhabers oder dessen Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Sodann kommt eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht oder sogar eine Haftungsbefreiung nach der neusten Rechtsprechung des BGH (I ZR 169/12 BearShare).

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Two Guns Distribution LLC wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „2 Guns“ zugekommen ist, sollten Sie sich bei uns melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und wir Ihnen sodann eine erste anwaltliche Einschätzung geben werden. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer: 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf dieser Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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