Abmahnung durch RA Daniel Sebastian – „Deep Dance 144 5“

Die Firma DigiRights Administration lässt durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Musik-Samplers “Deep Dance 144 5“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin DigiRights Administration erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1000,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

In dem Fall, dass auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Muik-Sampler „Deep Dance144 5“ in ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie diese unbedingt ernstnehmen. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Regelmäßig wird ein fachkundiger Rechtsanwalt das Verteidigungsziel verfolgen den geforderten Betrag zumindest anteilig zurückzuweisen. Durch eine übereilte Zahlung besteht in der Regel keine nachträgliche Verhandlungsmöglichkeit bezüglich des Betrages. Wie bei Urheberrechtsverletzungen üblich wird auch eine Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, durch die sich der Unterzeichnende verpflichtet die Verletzungshandlung zu unterlassen und vor allem nicht zu wiederholen. Meist ist der Abmahnung schon eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte keinesfalls voreilig unterzeichnet werden. Diese sollte vorerst insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.

Welche Besonderheit bestehen bei einer Filsharing-Abmahnung bzgl. Chartcontainer/Sampler?

Da der Vorwurf der Filesharing-Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian den Musik-Sampler „Deep Dance 144 5“ besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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