Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Universum Film GmbH- “Rush- Alles für den Sieg”

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen Abmahnung im Namen der Universum Film GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. Diese Urheberechtsverletzung sei dadurch entstanden, dass der Adressat der Abmahnung den Film “Rush- Alles für den Sieg” über seinen Internetanschluss in einem Filsharing-Netzwerk, wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern selbigen Netzwerken zum Download angeboten zu haben. Daher wird der Betroffene von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aufgefordert sowohl eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben als auch einen  pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dem Schreiben ist weiterhin zu entnehmen, dass sich dieser Betrag aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro und den entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 600,00 Euro zusammensetzt.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung durch Waldorf Frommer?

Sofern auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Rush- Alles für den Sieg“ in ihrem Briefkasten vorgefunden haben sollten Sie diese auf jeden Fall ernstnehmen und keinesfalls einfach ignorieren.

Des Weiteren sollten Sie vorerst Ruhe bewahren und eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite vermeiden. Nicht ratsam ist eine vorschnelle Abgabe einer meist begefügten vorformulierten Unterlassungserklärung sowie den geforderten pauschalen Abgeltungsbetrag vor einer rechtlichen Überprüfung zu zahlen. Dennoch ist es unter Umständen ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, da so die Gefahr vor weiteren kostspieligen rechtlichen Schritten gegen Sie abgewendet werden kann. Der beigefügte Formulierungsvorschlag einer derartigen Erklärung ist jedoch regelmäßig zu weit gefasst und zu Gunsten der abmahneden Partei ausformuliert. In der Regel wird auch die Geldforderung der Gegenseite durch eine Unterzeichnung dieser anerkannt. Um derartige Nachteile zu vermeiden, sollte daher die Erklärung vorerst zu Ihrem Vorteil abgeändert “modifiziert” werden.

Bevor Sie sich unnötig durch unüberlegtes und übereiltes Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden, ist es empfehlenswert einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zu verteidigen?

Regelmäßig werden die Anschlussinhaber pauschal für eine über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung in die Haftung genommen. Jedoch kann unter Umständen eine Haftung entfallen auch wenn der Rechtsverstoß über den ermittelten Internetanschluss begangen wurde.

Grundsätzlich kann der Betroffene als Täter oder auch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein. Dabei ist nur derjenige Täter, der die Verletzungshandlung selbst veranlasst hat. In der Regel nutzen jedoch mehrere Personen einen Anschluss, wodurch in vielen Fällen die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Verletzung veranlasst hat und eine Täterhaftung nicht mehr in Betracht kommt. Hat der Anschlussinhaber dann noch dem Partner, den Kindern oder weiteren Anschlussnutzern illegales Filesharing verboten und seinen Internetanschluss ausreichend gesichert, so ist er auch seinen Aufklärungs- und Überwachungspflichten nachgekommen, wodurch dann sogar die Störerhaftung entfällt.

In jedem Fall lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer  030 – 200 590 77 77 in einem kostenlosen Erstgespräch  Ihren Fall schildern, um eine rechtliche Ersteinschätzung zu erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

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