Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Warner Bros. Entertainment GmbH – “Projekt X”

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Internetanschlussinhaber wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen ab.

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer geht es um die amerikanische Komödie “Projekt X”. Diesen Film sollen die betroffenen Anschlussinhaber über eine Internet- Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten haben, heißt es in der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ausschließlich dem Urheber oder einem Rechteinhaber vorbehalten ist, stellt illegales Filesharing regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung dar. Daher wird der Abgemahnte weiterhin in dem Schreiben aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Betrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?          

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT- Unternehmen dem Anschluss der Betroffenen zugeordnet. Auch wenn jedoch die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. So kann die Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig.

Daher sollte vor einer zu vorschnellen Zahlung ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Eine übereilte Zahlung könnte die Verteidigungsmöglichkeiten und das Ziel die Zahlungsaufforderung abzuwehren zu Nichte machen.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Regelmäßig wird der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich ist  es im Falle einer Urheberrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Anderenfalls könnten weiter rechtliche Schritte gegen die Abgemahnten eingeleitet werden, welche mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sind. Empfehlenswert ist auch hier eine vorherige rechtliche Beratung aufzusuchen, denn jede Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gesehen werden. Da die vorformulierten beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weitgehend sind, sollte diese vorab mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes abgeändert (modifiziert) werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen eines Urheberrechtsverstoßes an dem Filmwerk “Projekt X” erhalten haben, können Sie unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 ein kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung von uns erhalten. Sie können auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

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