Abmahnung durch Fareds iAv. Malibu Media LLC – “Come from behind”

Die Firma Malibu Media LLC hat jüngst die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg beauftragt Urheberechtsverletzungen an dem Film “Come from behind” abzumahnen.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Fareds?

Den Abgemahnten wird in dem Schreiben der Kanzlei Fareds vorgeworfen den Film aus dem Bereich der Unterwachsenenunterhaltung über eine Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne die Einwilligung der ausschließlichen Rechteinhaberin Malibu Media LLC mit Sitz in den USA vorgenommen wurde, stellt dieses eine Urheberrechtsverletzung dar.

Der Betroffenen wird in Folge der Urheberrechtsverletzung dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Gesamtbetrag in Höhe von 735,00 Euro zu zahlen. Anders als bei Filesharing-Abmahnung üblich wird keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Anstatt dessen ist eine Zahlungserklärung beigefügt. Diese sollte keinesfalls voreilig abgegeben werden. Dadurch erkennen die Betroffenen die Zahlungsforderung der Gegenseite an. Regelmäßig sollte das Verteidigungsziel des Rechtsanwaltes des Abgemahnten sein die Zahlungsaufforderungen abzuwehren, diese wird jedoch durch die Abgabe einer Zahlungserklärung unter Umständen unmöglich gemacht.

Aus dem gelichen Grund sollte auch der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nachgekommen werden. Regelmäßig wird der Anschlussinhaber pauschal als selbstverantwortlicher Täter in die Haftung genommen. Besteht aber eine ernsthafte Möglichkeit, dass auch Dritte die Rechtsverletzung begangen haben könnten entfällt eine Täterhaftung.

Sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?

In der Regel ist es durchaus ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, denn nur so kann die Gefahr ausgeräumt werden, dass weitere rechtliche Schritte gegen die Adressaten der Abmahnung eingeleitet werden, welche weiter Kosten nach sich ziehen würde. Nicht ratsam ist es auf Mustererklärungen aus dem Internet zurückzugreifen. Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung bindet sich der Abgebende über einen Zeitraum von 30 Jahre an die Erklärung. Insbesondere könnte eine Unterlassungserklärung auch als Schuldanerkenntnis angesehen werden, welches bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen die Abgebenden verwendet werden kann. Daher sollte zur Ausformulierung einer Unterlassungserklärung ein fachkundiger Rechtsanwalt eingeschaltet werden, mit dessen Hilfe die Erklärung lediglich das nötigste enthält und dennoch den rechtlichen Anforderung genügt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds erhalten haben, in welcher der Vorwurf eine Urheberrechtsverletzung an dem Film “Come from behind” lautet, sollten Sie diese in jedem Fall ernst nehmen und in der festgelegten Frist reagieren. Anderenfalls könnte unter Umständen gegen Sie eine einstweilige Verfügung erlassen werden, welche mit weiteren Kosten verbunden wäre.

In jedem Fall lohnt sich aber eine rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten und geben Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. Sie können auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück.

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