Abmahnung durch Waldorf Frommer für Universum Film GmbH – “It Boy – Liebe auf französisch”

Momentan verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “It Boy – Liebe auf französisch”.

Worum geht es?

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen die Komödie “It Boy – Liebe auf französisch” illegal auf sogenannten Online-Tauschbörsen anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist aber allein dem Urheber bzw. der Rechteinhaberin, hier also der Universum Film GmbH, vorbehalten und erfolgt widerrechtlich, soweit diese nicht ihre Einwilligung dazu abgegeben hat.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der die Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz beinhaltet und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem soll die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner entfernt werden.

Was sollte ich tun, wenn ich eine solche Abmahnung erhalten habe?

In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird Ihnen eine Frist gesetzt bis zu deren Ende Sie den geforderten Betrag in Höhe von 815,00 Euro bezahlt und die Unterlassungserklärung unterschrieben haben sollen. Diese Frist sollten Sie sich in jedem Fall notieren und beachten. Weiterhin empfehlen wir Ihnen keine voreiligen Schritte vorzunehmen, das heißt weder die 815,00 Euro zu zahlen, noch die Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie dadurch die Ansprüche anerkennen und sich die gegebenenfalls bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten selbst zu nichte machen. Sie sollten also zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren, der sowohl die Ansprüche prüfen, als auch die Unterlassungserklärung modifizieren kann.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und sollte ich eine solche abgeben?

Regelmäßig ist die Unterlassungserklärung, die Ihnen die Gegenseite in dem Abmahnschreiben beigefügt hat, zu weitgehend und daher für Sie nachteilig. Aus diesen Gründen sollte der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern (modifizieren) und auf die nötigsten Angaben beschränken. Auf eine Unterlassungserklärung ganz zu verzichten, ist hingegen nicht ratsam, da Sie sich dadurch der Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens aussetzen könnten, welches zu erhöhten Kosten führen kann.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Falls Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein Dritter, der Zugang zu Ihrem Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, könnte ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse erfolgt sein. Insoweit trägt die Gegenseite vor Gericht die Beweislast.

Aber auch andere Fälle sind möglich, die zu einer Haftungsmilderung oder sogar zu einer Haftungsbefreiung führen können. Ein Fall der Haftungsmilderung ist die sogenannte Störerhaftung. Der Störer muss grundsätzlich nicht für den geforderten Schadensersatz aufkommen.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Filmwerks “It Boy – Liebe auf französisch” erhalten haben, wenden Sie sich an uns und schildern Sie uns Ihren Einzelfall in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir sind sowohl unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 erreichbar, als auch via Internet. Dafür füllen Sie bitte das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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