Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt i.A.d. MFA + Filmdistribution e.K. – “Mary and Max”

Derzeit lässt die Filmvertriebsgesellschaft MFA + Filmdistribution e.K. durch die Kanzlei BaumgartenBrandt Filesharing-Abmahnungen verschicken. Gegenstand dieser Abmahnschreiben ist der Film “Mary and Max”.

Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt wirft dem Abgemahnten vor, dass er den Animationsfilm “Mary and Max” aus dem Jahr 2009 auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht hat. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei auf einer solchen Tauschbörse anderen Usern derselbigen der Zugriff auf die Dateien, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Diese Urheberrechtsverletzung soll nicht erst vor Kurzem, sondern schon im Jahr 2010 begangen worden sein.

Ist der Anspruch nicht schon verjährt?

Viele der Abgemahnten werden sich nach Erhalt der Abmahnung fragen, ob diese nicht zu spät kommt und somit schon verjährt ist. Der Vorwurf bezieht sich auf das Jahr 2010. Dazu ist zunächst auszuführen, dass die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre im deutschen Recht beträgt (§ 195 BGB). Diese drei Jahre beginnen aber erst -soweit nicht etwas anderes vereinbart ist- mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB). Demnach kommt es bezüglich der Erhebung der Einrede darauf an, wann die Rechteinhaberin MFA + Filmdistribution e.K. von der Adresse des Betroffenen Kenntnis erlangt hat.

Was fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt?

BaumgartenBrandt fordern von dem Betroffenen die Zahlung eines pauschalen Gesamtbetrags in Höhe von 765,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten i.H.v. 550,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 215,00 Euro zusammen.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung am Besten vor?

Jeder Betroffene stellt sich nach Erhalt eines Abmahnschreibens natürlich die Frage, wie er am Besten gegen die Abmahnung vorgeht. Deshalb haben wir folgende Handlungsempfehlungen für Sie:

1. Ruhe bewahren!

2. Nichts unterschreiben und nichts zahlen!

3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite!

4. Rechtsanwalt aufsuchen!

5. Frist wahren!

Sie sollten also keinesfalls in Panik geraten und deshalb überstürzt den geforderten Betrag zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese Handlungen könnten Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. Vielmehr sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Möglicherweise besteht die Forderung gar nicht oder nicht in der genannten Höhe. Außerdem sollte der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt die Unterlassungserklärung abändern, sodass Sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung ist abzuraten. Diese Vorlagen genügen meist nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen und sind nicht auf Ihren Einzelfall abgestimmt. Jedoch kann Ihren Interessen nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung Rechnung getragen werden und auch nur so ein gesetzliches Verfahren verhindert werden.

Gerne prüfen wir Ihren persönlichen Einzelfall, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt für die MFA + Filmdistribution e.K. wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung des Werks “Mary and Max” erhalten haben. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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