Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros. – „Der Hobbit – Smaugs Einöde“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet derzeit Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mit dem Vorwurf illegalen Filesharing des Films „Der Hobbit – Smaugs Einöde“. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die betroffenen Anschlussinhaber auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag beinhaltet sowohl 600,00 Euro Schadensersatz als auch 215,00 Euro Anwaltskosten.

Haftet der Anschlussinhaber in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, es kommt aber auch eine Haftung als sogenannter „Störer“ in Betracht.

Regelmäßig steht vorerst gegen den betroffenen Anschlussinhaber die Vermutung der Täterhaftung.  Eine derartige Vermutung kann jedoch erfolgreich widerlegt werden, sofern beweissicher die Möglichkeit besteht, dass ein selbstverantwortlicher Dritter die Verletzung veranlasst hat.

Auch wenn die Täterhaftung ausgeschlossen ist, kann der Anschlussinhaber als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich ist Störer, wer durch das Zur-Verfügung-Stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Kann der Anschlussinhaber nachweisen, dass er die ihm die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt hat und seinen W-LAN-Anschluss ausreichend gesichert hat so entfällt selbst eine Störerhaftung. Grundsätzlich waren die Aufsichts- und Kontrollpflichten schon dann erfüllt, sofern der Anschlussinhaber den Mitnutzern des Internetanschlusses insbesondere den eigenen Kindern illegales Filesharing verboten hat. Durch ein jüngst ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofes (I ZR 169/12 BearShare) ist nun die Störerhaftung eingeschränkt worden. So haften Anschlussinhaber auch nicht mehr für erwachsene Familienmitglieder, sofern kein Anhaltspunkt für einen Missbrauch des Internetanschlusses für illegales Filesharing bestand. Eine bisher verlangte Belehrungs- oder sogar Überwachungspflicht ist nunmehr für volljährige Familienangehörige, nicht mehr für den Ausschluss der Störerhaftung erforderlich.

Wie sollte auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagiert werden?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hobbit – Smaugs Einöde“ erhalten, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren und sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzte Frist notieren. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt, anderenfalls besteht die Gefahr, dass weitere kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.