Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music – „Sans Attendre – Cèline Dion“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Sony Music Entertainment Germany GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Sans Attendre – Cèline Dion“ abzumahnen.

Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Albums „Sans Attendre – Cèline Dion“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Sony Music Entertainment Germany GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen.

Wie sollte auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagiert werden?

Nehmen Sie auf jeden Fall die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ernst. Die Abmahnung lediglich zu ignorieren ist in jedem Fall nachteilig. Notieren Sie sich vorerst die von der Kanzlei Waldorf  Frommer gesetzte Frist und bewahren Sie Ruhe. Nicht empfehlenswert ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite auch sollten Sie keinesfalls voreilig den Forderungen der Gegenseite nachkommen.

Bevor Sie durch voreiliges Handeln eine möglich gute Ausganglage unnötig verschlechtern, sollten Sie einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen welcher Sie auf  gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten kann.

Regelmäßig ist Ziel einer jeden Verteidigung, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu überprüfen und möglichst die geforderte Summe zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Durch eine voreilige Zahlung wird jedoch einer späteren Verhandlung über die Geldforderung ihrer Basis entzogen. Wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, wird weiterhin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Durch eine Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgebende die Verletzungshandlung zu beenden und vor allem nicht zu wiederholen. Zu beachten ist, dass nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann. Aufgrund dessen raten wir davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Auch die regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte Mustererklärung sollte nicht ohne vorab zu Ihren Gunsten abgeändert worden zu sein abgegeben werden. Diese ist in der Regel zu weitgehend und enthält für Sie nachteilige Klauseln.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Musikalbum „Sans Attendre – Cèline Dion“ erhalten haben, bieten wir Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall zu schildern, um somit von uns eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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