Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Lost in Paradise: Mauritius“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload der Dokumentation „Lost in Paradise: Mauritius“sei diese unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Tiberius Film GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich auf 600,00 Euro Schadensersatz und 215,00 Euro Rechtsanwaltskosten zusammen.

Gegen die Zahlung des Betrages in Höhe von 815,00 Euro sehe dann die Tiberius Film GmbH aus München die Streitigkeit aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lost in Paradise: Mauritius“ als erledigt an.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Aufgrund des Angebotes die Angelegenheit bezüglich des Filmes „Lost in Paradise: Mauritius“ als erledigt anzusehen neigen Anschlussinhaber dazu den Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tiberius Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lost in Paradise: Mauritius“ voreilig nachzukommen. Davon raten wir jedoch ab.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lost in Paradise: Mauritius“ in Ihrem Briefkasten gefunden haben. Sollten Sie diese zwar dringend ernst nehmen jedoch ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Suchen Sie vor übereilten Reaktionen einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, der dann die Forderung vorab auf ihre Rechtmäßigkeit rechtlich überprüfen kann.

Dieser wird insbesondere versuchen den geforderten Betrag zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Diese ist insbesondere dann möglich, wenn nicht Sie als Anschlussinhaber selbst sondern ein eigenverantwortlicher Mitnutzer die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lost in Paradise: Mauritius“ veranlasst hat. Zwar können Sie dann unter Umständen noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, jedoch ist dieser nicht schadensersatzpflichtig.

Selbst wenn eine zumindest anteilige Zurückweisung des geforderten Geldbetrages möglich ist, ist noch der Unterlassungsanspruch und die damit verbundene Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben zu beachten. Wenn gegebenenfalls in ihrem Fall die Abgabe ratsam ist, sollte jedoch auch die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung vorerst von einem fachkundigen Rechtsanwalt rechtlich begutachtet werden. Diese ist nämlich regelmäßig zu weitgehend und enthält somit für Sie nachteilige Klauseln. Diese sollte vorab in soweit abgeändert werden, als das diese sich auf das nötigste beschränkt und trotzdem den rechtlichen Anforderungen genügt.

In der Regel lohnt sich daher die Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.