Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Melancholia“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Melancholia“ ab. Beauftragt wurde die Münchner Kanzlei von der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Der Endzeitfilm aus dem Jahr 2011 von Regisseur Lars von Trier soll mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dabei fehlte es an der notwendigen Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers, der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Diese ist allein berechtigt das Werk öffentlich zugänglich zu machen und muss deshalb ihre vorherige Einwilligung diesbezüglich abgeben.

Was möchte Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer die Betroffenen zu dreierlei auf:

  • das abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu löschen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben, sowie
  • einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.106,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Sie sollten nach Erhalt der Abmahnung Ruhe bewahren und nicht in Panik ausbrechen. Übereilte Handlungen sind ebenso schädlich, wie das Ignorieren der Abmahnung. Beides kann dazu führen, dass Sie Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Sie sollten daher einen Rechtsanwalt, der im Urheber- und Internetrecht erfahren ist, konsultieren. Dieser kann Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten nennen und das weitere Vorgehen besprechen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige juristische Überprüfung unterschreiben. Es ist häufig so, dass die vorformulierten Erklärungen zu weitgehend sind und deshalb von einem Anwalt abgeändert werden sollten.

Hafte ich auch für die Urheberrechtsverletzung, wenn ich sie nicht selbst begangen habe?

Wenn Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben, sondern eine andere Person, haften Sie nicht als Täter. Es kann aber sein, dass Sie nichtsdestotrotz als sogenannter Störer haften. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich ist. In bestimmten Konstellationen kann sich der Störer aber auch ganz von der Haftung befreien. Sie sollten aus diesem Grund die Haftungsfrage von einem Rechtsanwalt klären lassen.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen der illegalen Verwertung des Films „Melancholia“ erhalten haben. Sie bekommen von unserem kompetenten Team innerhalb eines kostenlosen Erstgesprächs eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falles. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer:  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website (www.abmahnhelfer.de) aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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