Abmahnung durch Waldorf Frommer – „One Chance – Einmal im Leben“

Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft beauftragt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mit der Verfolgung von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Drama „One Chance – Einmal im Leben“.

So erreichte nun einige Anschlussinhaber Abmahnungen der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, in denen ihnen zur Last gelegte wird das Drama „One Chance – Einmal im Leben“ über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Da das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft gem. §19a UrhG vorenthalten ist, ist regelmäßig eine Urheberrechtverletzung an dem Drama „One Chance – Einmal im Leben“ zu bejahen ist sofern andere Personen ohne Einwilligung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was wird durch Waldorf Frommer gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht mit dem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, die der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft durch das den illegalen Upload des Dramas „One Chance – Einmal im Leben“ entstanden seien. Daher wird der Betroffene von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft sehe die Angelegenheit als erledigt an, sofern der Betroffene einen pauschalen Abgeltungsbetrag zahle. Dieser beinhaltet den Schadensersatz und auch die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung durch Waldorf Frommer bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Drama „One Chance – Einmal im Leben“ erhalten haben, so sollten Sie diese unbedingternst nehmen. Es handelt sich hierbei nicht um einen „Fake“. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat bereits in der Vergangenheit die Interessen ihrer Mandanten auch gerichtlich weiter verfolgt. Das einfach ignorieren der Abmahnung hat regelmäßig zur Folge, dass gegen Sie gerichtlich ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt wird.

Stattdessen sollten Sie einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Insbesondere wird dieser das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung der Kanzlei Waldorf Frommer nachkommen. Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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