Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Schlussmacher“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München spricht im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen die Komödie von Matthias Schweighöfer „Schlussmacher“ über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die rechte der Universum Film GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten (215,00 Euro) als auch den Schadensersatz (600,00 Euro) umfasst.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Regelmäßig wird der Anschlussinhaber pauschal in die Haftung genommen. Jedoch kommt es oft vor, dass dieser selbst die Urheberrechtsverletzung an der Komödie „Schlussmacher“ selbst nicht veranlasst hat, sondern ein selbstverantwortlicher Dritter. Kann dies beweissicher von dem Betroffenen dargelegt werden, so kann er selbst nicht als Täter in die Haftung genommen werden, sondern wenn überhaupt lediglich als sogenannter Störer.

Von der Haftung abhängig kann jedoch die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Schadensersatz verlangen. So ist es bei der Widerlegung der Vermutung der eigenverantwortlichen Täterhaftung nicht mehr möglich von dem abgemahnten Anschlussinhaber einen Schadensersatz zu verlangen. Ausschließlich die Erstattung der wirklich angefallen Anwaltskosten kann weiterhin rechtlich verfolgt werden.

Suchen Sie daher vor Zahlung des geforderten Betrages einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser kann dann überprüfen ob und vor allen in welcher Höhe eine Zahlung fällig geworden ist.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

In der Regel ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, um so weiter rechtliche kostspielige Schritte gegen Sie zu verhindern. Die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie jedoch vor einer rechtlichen Überprüfung dieser nicht unterzeichnen. Meist enthält diese eine vollständige Anerkennung der von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen. Auch ist gegebenenfalls eine überhöhte Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung festgelegt.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Film „Schlussmacher“ erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Sie dann auf mögliche Verteidigungsmethoden hinweisen.

In der Regel lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem  Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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