Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Silent Hill“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Silent Hill“.

Der Adressat des Schreibens soll innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder BitTorrent, den Horrorfilm „Silent Hill“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen auf, das abgemahnte Werk sofort und dauerhaft von dem Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und den Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) zusammen.

Bewahren Sie Ruhe!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keine voreiligen Handlungen begehen. Eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags führt dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit entziehen, dass er über die Höhe des Betrags verhandeln kann. Das Ziel eines Verteidigers ist es jedoch die Forderung ganz zurückzuweisen oder zumindest anteilig.

Andererseits ist es auch keine Lösung die Abmahnung zu ignorieren. Sodann kann es zu weiteren Schritten der Gegenseite kommen, die häufig mit erhöhten Kosten für Sie verbunden sind. Wir empfehlen Ihnen daher, einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und sich von diesem beraten zu lassen. Er kann die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Weiterhin sollten Sie davon absehen die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne jegliche Abänderung zu unterzeichnen. Der Grund dafür ist, dass die mitgeschickte Unterlassungserklärung meist zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert ist und Sie daher unangemessen benachteiligen kann. Somit sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt modifizieren lassen, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat. Er haftet vollumfänglich für sein Handeln. Der Störer ist nur mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung eines anderen. Seine Verantwortung resultiert daraus, dass er den Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat. Die Haftung des Störers umfasst jedoch nicht die Pflicht zum Schadensersatz. Teilweise kommt bei der Störerhaftung sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht. Ob und inwieweit Sie haften, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss rechtlich überprüft werden.

Melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie von Waldorf Frommer wegen illegaler Verwertung des Films „Silent Hill“ abgemahnt wurden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch und eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres Einzelfalls. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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