Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Gesetz der Rache“

Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Gesetz der Rache“ abzumahnen.

Aufgrund der Rechtsverletzung soll der Betroffenen einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich künftig keine entsprechenden Urheberrechtsverletzungen mehr zu begehen.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Dem Abmahnschreiben lässt sich der Vorwurf illegalen Filesharings entnehmen. Der Adressat soll den US-amerikanischen Spielfilm „Gesetz der Rache“ mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Zu beachten bei solchen Tauschbörsen ist jedoch, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Die öffentliche Zugänglichmachung ist aber ein Recht, was ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten bleibt (vgl. § 19 a UrhG).

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht durch vorschnelle Zahlungen oder das übereilte Unterschreiben der Unterlassungserklärung Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. Daher sollten Sie zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen kann und Ihnen Auskunft über die Verteidigungsmöglichkeiten geben kann.

Weiterhin sollten Sie davon absehen Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei aufzunehmen. Nach Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden und es wird möglicherweise versucht Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie von einem fachkundigen Rechtsanwalt modifizieren lassen. Sie ist häufig zu weitgehend und sollte deshalb auf die nötigsten Angaben reduziert werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Gesetz der Rache“ erhalten haben, sollten Sie Kontakt mit unserem Team von Abmahnhelfer.de aufnehmen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns von Ihrem persönlichen Fall berichten können und sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten. Sie erreichen uns jeden Tag unter der Rufnummer: 030 965 359 486. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing Abmahnungen zurück und freuen uns auch Ihnen helfen zu können.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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