Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Straight Out Of Hell“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verfolgt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Unerlaubte Verwertungen des Musikalbums „Straight Out Of Hell“.  In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer lautet der Vorwurf illegales Filesharing. Im Wege eines widerrechtlichen Uploads habe der betroffen Anschlussinhaber das Musikalbums „Straight Out Of Hell“ anderen Nutzern der illegalen Tauschbörse zum Download angeboten und somit das Musikalbum unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht. die Rechte der Sony Music Entertainment Germany GmbH verletzt und werden aufgrund dessen von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Grundsätzlich ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein einmaliges Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Files Härings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?       

Regelmäßig können sich die betroffenen Anschlussinhaber die Abmahnung nicht erklären, da sie selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Die frage nach einer Haftung in einem derartigen Fall kann jedoch pauschal nicht beantwortet werden, sondern muss an Hand des Einzelfalles überprüft werden.

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer richtet sich in der Regel an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, es kommt aber auch eine Haftung als sogenannter „Störer“ in Betracht. Gegen den Anschlussinhaber streitet die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Der Betroffene kann sich aber einer Täterhaftung entziehen. In der Regel reicht hierfür aus, dass eine beweisschere ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter selbstverantwortlich die Verletzungshandlung begangen hat. Sodann besteht noch die Möglichkeit als sogenannter Störer in Anspruch genommen zu werden. Der Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Vorteil der Störerhaftung ist, dass keine Schadensersatzpflicht besteht. In einigen Fällen kommt auch eine Haftungsbefreiung in Betracht. Der BGH entschied am 08.01.2014 (I ZR 169/12 „BearShare“), dass Eltern für die Urheberrechtsverletzungen von ihren volljährigen Kindern auch dann nicht haften, wenn diese ihre Kinder nicht, wie zuvor erforderlich, über illegales Filesharing belehrt haben.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtverletzung an dem Musikalbum „Straight Out Of Hell“ von Halloween erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Wichtig ist, dass Sie vor einem überleiten Handlung einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, welcher die von der Kanzlei Waldorf Frommer gestellten Forderungen vorerst auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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