Abmahnung durch Waldorf Frommer Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – „Walter Mitty“

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Anschlussinhabern aussprechen. Der Vorwurf der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer lautet ilegales Filesharing. Das heißt, dass der Anschlusinhaber durch einen widerrechtlichen upload der Tragikomödie “Das erstaunliche Leben des Walter Mitty” dieses auf einer Online Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten und somit das Recht der Twentieth Century Fox GmbH verletzt haben soll. Der Anschlussinhaber wird daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Regelmäßig ist der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vorschnell unterzeichnen.

Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Daher sollte diese vorerst von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden und insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. So könnte der Betrag gegebenenfalls zumindest Anteilig zurückgewiesen werden, sofern beweissicher eine Täterhaftung ausgeschlossen werden kann.  Zwar könnte die abmahnende Partei dann noch die Anwaltskostenerstattung gegenüber dem Anschlussinhaber weiterverfolgen. Jedoch ist auch diese Erstattung nicht durchsetzbar, sofern auch die sogenannte Störerhaftung ausgeschlossen werden kann. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, bewahren Sie erst einmal Ruhe und wenden Sie sich an einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der für Sie dann die Rechtmäßigkeit der Forderungen der Gegenseite prüfen und Sie gegebenenfalls auf bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

Gerne können Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 oder Sie können auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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