Abmahnung Waldorf Frommer für „Nachtzug nach Lissabon“

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft vermeintliche Urheberrechtsverletzungen.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen das Drama „Nachtzug nach Lissabon“ widerrechtlich über ihren Internetanschluss auf ein Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern selbigen Netzwerkes zum Download bereitgestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?            

Grundsätzlich kann  der Anschlussinhaber als Täter oder als sogenannter Störer haften. Zwar gibt es keine pauschale Haftung des Anschlussinhabers, jedoch besteht erst einmal die Vermutung der persönlichen Veranlassung  der Urheberrechtsverletzung. Diese Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung kann jedoch schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt, sondern eine Dritter selbstverantwortlich die Verletzung veranlasst haben kann. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Der BGH schränkte jüngst die Störerhaftung weiter ein und entschied am 08.01.2014 (I ZR 169/12 „BearShare“), dass Eltern für die Urheberrechtsverletzungen von ihren volljährigen Kindern auch dann nicht haften, wenn diese ihre Kinder nicht, wie zuvor erforderlich, über illegales Filesharing belehrt haben.

In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Sollten Sie daher auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Nachtzug nach Lissabon“ erhalten haben, bewahren Sie Ruhe und suchen Sie einen Fachkundigen Rechtsanwalt auf.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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