Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH – „This Is What It Feels Like“ von Armin Van Buuren

Die DigiRights Administration GmbH hat den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „This Is What It Feels Like“ von Armin Van Buuren abzumahnen.

Die Betroffenen sollen die abgemahnte Datei innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen seiner Mandantschaft den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie von Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musiktitels „This Is What It Feels Like“ von Armin Van Buuren abgemahnt wurden, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nicht voreilig zahlen und nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Daniel Sebastian aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie der Forderung von Daniel Sebastian nicht vorschnell nachkommen. Dadurch können Sie sich Ihre Verhandlungsbasis entziehen. Stattdessen sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Es ist sehr wichtig, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Nur so können Sie die Gefahr ausschließen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Wir empfehlen Ihnen jedoch nicht die vorformulierte, mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist regelmäßig viel zu weitgehend und kann Regelungen enthalten, die sie über einen Zeitraum von 30 Jahren an die Erklärung binden. Um diese für Sie negativen Klauseln auszuschließen, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abändern lassen. Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur noch auf die wesentlichen Angaben beschränken. Wir raten davon ab ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese sind meist von Laien verfasst und enthalten daher Ungenauigkeiten, die die Unterlassungserklärung unter Umständen vor Gericht völlig wertlos machen.

Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Wir können Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anbieten, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Sodann werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen. Kontaktieren Sie uns via Telefon unter der Nummer: 030 – 200 590 77 77 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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