Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Albums „Bangerz“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer spricht aktuell Filesharing-Abmahnung im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH aufgrund vermeintlicher Urheberechtsverletzungen an dem Musikalbum „Bangerz“ von Miley Cyrus aus.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird in der Abmahnung vorgeworfen das Musikalbum „Bangerz“ in einer Internettauschbörse über ihren Internetanschluss heruntergeladen und somit für Dritte zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der sowohl den Schadensersatz also auch die Rechtsanwaltskosten beinhaltet.

Grundsätzlich ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Wie sollte auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagiert werden?

Auch wenn sich der Abgemahnte die Abmahnung nicht erklären kann oder aber ein Dritter die Urheberechtsverletzung begangen hat sollte dieser regelmäßig

  • Die gesetzte Frist notieren und beachten
  • Die Gegenseite nicht kontaktieren
  • Nicht die meist beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben
  • Keine voreilige Zahlung tätigen
  • Ein fachkundiger Rechtsanwalt aufsuchen

Grundsätzlich lohnt sich, vor übereiltem und unüberlegtem Handeln, die rechtliche Überprüfung der gestellten Forderungen. Anderenfalls könnten Verteidigungsmöglichkeiten unnötig vereitelt werden.

Um die Gefahr vor weiteren rechtlichen Schritten gegen den Abgemahnten abzuwenden ist es regelmäßig empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte jedoch mit Hilfe eines im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwaltes formuliert werden, sodass diese nur das nötigste enthält. Abzuraten ist von einer Abgabe eines Mustererklärung aus dem Internet da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt sollte vor Zahlung für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Durch eine voreilige Zahlung wird anderenfalls eine nachträgliche  Verhandlung bezüglich des Betrags unmöglich.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH wegen einer Rechtsverletzungen an dem Musikalbum „Bangerz“ von Miley Cyrus in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren und sich die gesetzte Frist notieren. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, mit dessen Hilfe Sie dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren können.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 anrufen oder das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten von uns eine erste anwaltliche Einschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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