Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Shameless – Emily“

Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ist die TV-Folge „Shameless – Emily“.

Der Vorwurf der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer lautet illegales FIlesharing. Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen die TV- Folge „Shameless – Emily“ über ihren Internetanschluss über ein Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung an der TV- Folge „Shameless – Emily zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung der Rechteinhaberin das Werk öffentlich zugänglich machen.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Reaktion auf eine derart begangene Rechtsverletzung an der TV- Folge „Shameless – Emily. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 519,50 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Nicht empfehlenswert ist es die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an der TV- Folge „Shameless – Emily einfach zu ignorieren. Anderenfalls wird in der Regel gegen den Anschlussinhaber ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt. Diese ist jedoch mit weiteren erheblichen Kosten verbunden. Auch von einem voreiligen Handeln wie Zahlung des geforderten Betrages oder auch Abgabe der meist beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung ist regelmäßig abzuraten. Durch diese könnten gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abgeschnitten werden.

Stattdessen ist es ratsam in der von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an der TV- Folge „Shameless – Emily auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann.

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an der TV- Folge „Shameless – Emily geworden sind können Sie uns gerne unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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