Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Storm Hunters“

Den Empfängern der Abmahnungen wird von der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH vorgeworfen, der urheberrechtlich geschützten Action-Drama „Storm Hunters“ illegal von einer Internettauschbörse heruntergeladen und es damit zugleich ohne Berücksichtigung von Rechten der Warner Bros. Entertainment GmbH öffentlich zu einem weiteren illegalen Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Aufgrund des widerrechtlichen Upload des Filmes „Storm Hunters“ seien die Recht der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt worden, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden. Diese Ansprüche mache nun die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft geltend. Der abgemahnten Anschlussinhaber wird daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Regelmäßig ist es vorteilhaft eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Storm Hunters“ beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Falls Sie die geforderte Summe sogleich zahlen, haben Sie keine Möglichkeit mehr im Nachhinein über den Geldbetrag zu verhandeln. Möglicherweise ist aber die Forderung überhöht oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Insbesondere wird ihr Rechtsanwalt das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Dieses Vorhaben kann insbesondere hinsichtlich des unterschiedlichen Haftungsumfanges Aussichten auf Erfolg haben. Um diese gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zunichte zu machen, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian nachkommen. Doch auch wenn die Zahlungsforderung zurückgewiesen werden kann steht weiterhin der Unterlassungsanspruch im Raum. Meist ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie keinesfalls vor einer rechtlichen Überprüfung unterzeichne, da diese meist zu weitgehend ist und somit für Sie nachteilig.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Film „Storm Hunters“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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