Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Die Atzen iAv. Schneider & de Teba Költerhoff GbR

Die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet im Auftrag von Schneider & de Teba Költerhoff GbR Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk Die Atzen durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von Schneider & de Teba Költerhoff GbR werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks Die Atzen neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von Hasta la Atze EUR.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes Die Atzen erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – zahlen Sie nicht die von Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes Die Atzen nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.


 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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