Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Der Biber iAv. Tele Muenchen GmbH

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet im Auftrag von Tele Muenchen GmbH Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk Der Biber durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von Tele Muenchen GmbH werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks Der Biber neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 956 EUR.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes Der Biber erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte – zahlen Sie nicht die von Waldorf Frommer Rechtsanwälte geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes Der Biber nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.


 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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