Abmahnung Fareds wegen „IZZY,JERYL – LA PLANS“

Die Malibu Media LLC hat die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragt in ihrem Namen Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“ abzumahnen.

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft vorgeworfen den Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der „IZZY,JERYL – LA PLANS“ illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber wie Malibu Media LLC zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich und stellt eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“ dar.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“ vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. In der Regel ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nämlich zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Aufgrund dessen raten wir stets zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig wird die Rechtsverletzung an dem Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“ durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“ veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung an dem Film „IZZY,JERYL – LA PLANS“ begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles. Für weitergehende Informationen zu den Abmahnungen der Anwaltskanzlei FAREDS erhalten Sie hier:

https://www.abmahnhelfer.de/fareds-abmahnung

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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