FAREDS mahnt wegen Urheberrechtsverletzung an „Kristen – Much Needed Vacation“

Gegenstand der Abmahnung die durch die FAREDS Rechtsgesellschaft ausgesprochen wird ist der Film „Kristen – Much Needed Vacation“.

Dem Schreiben der FREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen der Malibu Media LLC ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Filmes „Kristen – Much Needed Vacation“ sei dieser unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Malibu Media LLC erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Kristen – Much Needed Vacation“. den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Kristen – Much Needed Vacation“ durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft sollten Sie Ruhe bewahren und folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist bewahren!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Kristen – Much Needed Vacation“ veranlasst hat. Denn dann kann der Anschlussinhaber die vorerst bestehende Vermutung erfolgreich widerlegen. Zwar kann dann noch eine sogenannte Störerhaftung greifen. Jedoch ist ein Störer gerade nicht schadensersatzpflichtig und die Zahlungsaufforderung kann zumindest anteilig zurückgewiesen werden. Kann der Anschlussinhaber weitergehend beweissicher darlegen, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren und seine ihm obliegenden Kontroll- und Aufsichtspflichten eingehalten hat, so entfällt sogar die Störerhaftung und die Zahlungsaufforderung kann vollständig zurückgewiesen werden.

Für weitergehende allgemeine Informationen zu den Abmahnungen von der Rechtsanwaltskanzlei Fareds erhalten Sie hier:

https://www.abmahnhelfer.de/fareds-abmahnung

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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